25.11.2021 /

3G am Landratsamt Rottal-Inn

Zum Schutz von Kunden und Mitarbeitenden ist ein Zugang zum Landratsamt Rottal-Inn ab Montag nur mit 3G-Nachweis möglich

 

In den letzten Wochen ist im Landkreis Rottal-Inn – wie auch im gesamten Bundesgebiet – ein ungebrochener Anstieg der Infektions- und Intensivbelegungszahlen zu verzeichnen und die Inzidenzzahlen zeigen immer wieder neue Höchststände. 

Vor diesem Hintergrund hat sich die Landkreisverwaltung dazu entschieden, die Zugangsregelungen für den Publikumsverkehr im Landratsamt zu verschärfen. So ist ab kommenden Montag ein Zutritt zum Landratsamt nur noch mit 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder Vorliegen eines negativen Schnelltests) möglich. Die entsprechenden Nachweise werden gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument am Eingang kontrolliert.

Akzeptiert werden die Testergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes. Schnelltests sind maximal 24 Stunden, PCR-Tests 48 Stunden gültig. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet. Hier ist lediglich ein Schülerausweis vorzulegen. 
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bleibt bestehen. 

Die Regelung ist zunächst befristet bis zum Jahresende. Je nach pandemischer Lage kann die Maßnahme unmittelbar aufgehoben oder verlängert werden.