Umtausch in das neue Kartenformat bis 19. Januar 2024 – Führerscheinstelle weist auf zeitnahe Antragstellung hin
Der Führerscheinumtausch nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie geht in die nächste Runde: So sind bis 19. Januar 2024 alle Führerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 in den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umzutauschen. Der neue Kartenführerschein ist für 15 Jahre gültig.
Genauere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung.
Ab kommender Woche finden im Sozialamt Schulungen im Rahmen der umfassenden Softwareumstellung zum 1. Januar 2027 statt. Aufgrund dessen sind an gewissen Tagen einzelne Arbeitsbereiche nicht erreichbar - weder telefonisch noch persönlich.
Informationen finden Sie jederzeit auf den Seiten des Sozialamtes.
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