22.09.2021 /

Führerscheinumtausch

Erste Personengruppe muss Führerschein bis 19. Januar 2022 umtauschen – Führerscheinstelle weist auf Fristen und zeitnahe Antragstellung hin

 

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Daher möchte die Straßenverkehrsbehörde bzw. Führerscheinstelle am Landratsamt Rottal-Inn auf die jeweiligen Fristen für den Führerscheinumtausch hinweisen.
Dabei wird wie folgt unterschieden:
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025


Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033


Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Hier finden Sie eine grafische Übersicht über die Fristen.


Allgemein gilt: PKW-Führerscheine der Klasse B sowie Motorrad-Führerscheine der Klasse A, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig. Danach müssen sie erneuert werden.

„Beim Führerscheinumtausch handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit, die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen“, erläutert Julia König, Abteilungsleitung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Rottal-Inn, die ergänzt: „Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.“ Solche Pflichten bestehen auch weiterhin lediglich für die Inhaber bestimmter Fahrerlaubnisklassen, regelmäßig davon betroffen sind Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Denn ab dem 50. Lebensjahr verfällt die Klasse C sowie CE. Um diese zu verlängern, muss ein ärztliches sowie augenärztlicher Gutachten eingereicht werden.

 


Das benötigen Sie für den Führerscheinumtausch

Für den erfolgreichen Umtausch des Führerscheins ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, wobei folgende Dokumente vorzulegen sind: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie der aktuelle Führerschein. Sofern der bisherige Führerschein nicht durch das Landratsamt Rottal-Inn ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Bei Alt-Führerscheinen ist gegebenenfalls ein Nachweis über eine Land- oder Forstwirtschaft zu erbringen, damit die Klasse T eingetragen werden kann.
Für den Umtausch ist eine Gebühr in Höhe von 25,30 Euro zu entrichten.
Wer vergisst, den Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Auch im Ausland kann es mit alten Dokumenten zu Problemen kommen.

„Wir empfehlen einen zeitnahen Umtausch der Führerscheine für die Jahrgänge 1953 bis 1958. Denn je später der Antrag gestellt wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass der neue Führerschein nicht bis zum Fristende vorliegt“, betont König. Aktuell liegt die Dauer, die für den Umtausch eingerechnet werden muss, bei circa einem Monat.

 

Den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Landkreishomepage unter www.rottal-inn.de/buergerservice-formulare/strasse-verkehr bei den Formularen. Für Fragen stehen Frau Santner (08561/20-826) und Frau Entholzner (08561/20-807) zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen sowie weitere Ansprechpartner der Führerscheinstelle finden Sie ebenfalls auf genannter Webseite.