Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich am 3. März 2021 neben einer grundsätzlichen Ver-längerung der bislang beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf vorsichtige Öffnungsschritte und -perspektiven ver-ständigt. Wesentliche Elemente der Beschlüsse hat die Bundesregierung in einem orientierenden Schaubild zusammengefasst, das wir als Anlage 1 zu diesem Schreiben übermitteln. Die Staatsregierung hat die entsprechenden Beschlüsse am 4. März 2021 gefasst, die durch Erlass der Zwölften Bayeri-schen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) nunmehr umgesetzt werden.
Hier finden Sie den offiziell gültigen Wert der 7-Tage-Inzidenz des RKI für den Landkreis Rottal-Inn.
Das Landratsamt Rottal-Inn möchte darauf hinweisen, dass die Kreisverwaltungsbehörde samt aller Außenstellen, dazu zählt auch die Zulassungsstelle, am Montag, den 3. August 2026 aufgrund einer Personalveranstaltung ganztägig geschlossen bleibt. Bereits vereinbarte Termine sind davon nicht betroffen und finden wie geplant statt. Zudem weist das Landratsamt darauf hin, dass zahlreiche Dienstleistungen der Zulassungsstelle – darunter Fahrzeugan- und -abmeldungen – jederzeit online unter www.rottal-inn.de/ikfz erledigt werden können.