Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich am 3. März 2021 neben einer grundsätzlichen Ver-längerung der bislang beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf vorsichtige Öffnungsschritte und -perspektiven ver-ständigt. Wesentliche Elemente der Beschlüsse hat die Bundesregierung in einem orientierenden Schaubild zusammengefasst, das wir als Anlage 1 zu diesem Schreiben übermitteln. Die Staatsregierung hat die entsprechenden Beschlüsse am 4. März 2021 gefasst, die durch Erlass der Zwölften Bayeri-schen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) nunmehr umgesetzt werden.
Hier finden Sie den offiziell gültigen Wert der 7-Tage-Inzidenz des RKI für den Landkreis Rottal-Inn.
Ab kommender Woche finden im Sozialamt Schulungen im Rahmen der umfassenden Softwareumstellung zum 1. Januar 2027 statt. Aufgrund dessen sind an gewissen Tagen einzelne Arbeitsbereiche nicht erreichbar - weder telefonisch noch persönlich.
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