23.03.2022 / Karriere

Sachbearbeiter (m/w/d) - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht/ Asylbewerberleistungsgesetz/ Bildung und Teilhabe

Der Landkreis Rottal-Inn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt  

 

Sachbearbeiter (m/w/d)

in den Bereichen

 

  • Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

 

Bearbeitung von aufenthaltsrechtlichen Verfahren, insbesondere von Anträgen auf Erteilung und Verlängerung von befristeten Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen

 

  • Asylbewerberleistungsgesetz

 

Vollzug des AsylbLG mit Antragsprüfung, fortlaufender Sachentscheidung

über laufende und einmalige Leistungen

 

  • Bildung und Teilhabe

 

Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG und BKGG;  abschließende Leistungsberechnung und Zahlbarmachung ,vorbereitende Arbeiten bei Rechtsbehelfen und Prüfungserinnerungen

 

Wir erwarten:

  • Sie sind Verwaltungsfachangestellte (m/w/d), haben den BL I erfolgreich abgeschlossen oder haben eine Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf in Verbindung mit einer mehrjährigen Berufserfahrung in einer Verwaltungstätigkeit, insbesondere im Umgang mit Kunden
  • Selbständiges und eigenverantwortliches Handeln im jeweils abgegrenzten Aufgabenbereich
  • Fundierte EDV-Kenntnisse

 

Wir bieten:

  • Ein zunächst auf 2 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis auf der Grundlage des in der öffentlichen Verwaltung geltenden Tarifvertrages inkl. betrieblicher Altersvorsorge in Vollzeit

 

Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Vanessa Gaul, Fachbereich Personal, Tel.-Nr. 08561 20-210, E-Mail: vanessa.gaul@rottal-inn.de gerne zur Verfügung.

Wenn Sie die Aufgabe interessiert, senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 10.04.2022 an bewerbung@rottal-inn.de oder an Landratsamt Rottal-Inn, Fachbereich Personal, Postfach 1257, 84342 Pfarrkirchen

 

Bitte sehen Sie von der Einsendung von Originalunterlagen ab, da Ihre schriftlichen Unterlagen nicht zurückgesendet, sondern unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden.