18.03.2026 / Aus dem Landkreis, Bürgerinformation

Stichwahlen in Rottal-Inn: das gilt es zu beachten

Stichwahl am 22. März  

Für den Landkreis Rottal-Inn gibt es drei Stichwahlen, nämlich um den Posten des Landrats sowie um das Bürgermeisteramt in Schönau und in Simbach am Inn. 

Alle Ergebnisse sind am Wahlsonntag zu gegebener Zeit unter www.rottal-inn.de/wahlen einsehbar.

 

Wie kann ich bei der Stichwahl meine Stimme abgeben?
Briefwahl und persönliche Stimmabgabe im Wahllokal – beides ist möglich.

Wenn ich im Wahllokal wählen gehe: Welche Unterlagen muss ich mitnehmen?
Grundsätzlich die Wahlbenachrichtigung, da diese bei der Hauptwahl nicht einbehalten wurde.

Was mache ich, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr habe?
Man kann sich auch mit jedem amtlichen Lichtbildausweis im Wahllokal ausweisen. Entscheidend ist hier der Eintrag im Wählerverzeichnis.

Wenn ich per Briefwahl wählen will, wie komme ich an die Briefwahlunterlagen?
Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen gab es die Möglichkeit, anzukreuzen, ob man im Falle einer Stichwahl ebenfalls Briefwahlunterlagen erhalten möchte. Wurde das gemacht, dann erhält man diese automatisch per Post. Falls dies nicht geschehen ist, hat man mit den Hauptwahl-Briefwahlunterlagen einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Stichwahl erhalten. Damit kann man die Stichwahl-Briefwahlunterlagen beantragen.

Was ist, wenn ich nicht mehr weiß, ob ich diese Möglichkeit angekreuzt habe?
Dann kann ich bei der Gemeinde-/Markt-/Stadtverwaltung nachfragen. Die kann mir Auskunft über die Erteilung von Briefwahlunterlagen geben.

Was ist, wenn ich den mit den Hauptwahl-Briefwahlunterlagen mitgeschickten Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Stichwahl nicht mehr habe?
Dann einfach zur Gemeinde-/Markt-/Stadtverwaltung gehen und dort vor Ort Antrag auf Briefwahlunterlagen stellen.

Gibt es Fristen, bis wann ich die Briefwahlunterlagen beantragen muss?
Fristen gelten analog zur Hauptwahl: bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 15 Uhr, bzw. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahltag bis 15 Uhr.

Wann bekomme ich die Briefwahlunterlagen?
Nachdem die Stimmzettel bei den Kommunen angekommen sind und diese zusammen mit den restlichen Briefwahlunterlagen zusammengestellt und versendet wurden. Die Stimmzettelauslieferung für die Landratsstichwahl erfolgte am Donnerstag. Zu beachten gilt allerdings, dass die Zustellung per Post einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Bis wann muss ich per Briefwahl gewählt haben?
Die Briefwahlunterlagen müssen bei der Kommune bis 18 Uhr des Wahltages eingegangen sein. Auch hier gilt es, die Postzustellzeiten zu beachten. Alternativ kann man den Wahlumschlag persönlich abgeben oder im Rathaus-Briefkasten einwerfen.

Kann ich per Briefwahl wählen, wenn ich bei der Hauptwahl im Wahllokal gewählt habe?
Ja. Hier kann die Wahlbenachrichtigung der Hauptwahl zum Beantragen der Briefwahlunterlagen verwendet werden.

Kann ich im Wahllokal wählen, wenn ich bei der Hauptwahl per Briefwahl gewählt habe?
Unter der Voraussetzung, dass keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt wurden, liegt dem Wähler die Wahlbenachrichtigung der Hauptwahl noch vor, somit kann eine Stimmabgabe im Wahllokal erfolgen.