30.03.2026 / Aus dem Landkreis, Bürgerinformation

Vierter Fall der Newcastle-Krankheit im Landkreis festgestellt

In einem großen Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich Gangkofen ist ein weiterer Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden. Die positiven Ergebnisse von LGL wurden vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Betroffen sind rund 77.000 Tiere, die gekeult werden müssen.

Die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) hat den betroffenen Betrieb entsprechend den geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften unverzüglich gesperrt und die erforderlichen Maßnahmen angeordnet. Es muss eine tierschutzgerechte Tötung des gesamten betroffenen Geflügelbestandes durchgeführt werden. Auch Mitarbeiter des Landratsamtes sind vor Ort, als Vorsichtsmaßnahme außerdem Einsatzkräfte der Feuerwehr, der Polizei sowie Sanitäter. 

Aufgrund des Seuchenverdachtes werden in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Eine diesbezügliche Allgemeinverfügung wurde am Vormittag des 30. März erlassen.

 

Wer von den vorläufigen Schutzmaßnahmen betroffen ist, kann folgendem Link entnommen werden.

Zur Allgemeinverfügung bzw. dem Amtsblatt 

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