14.12.2021 /

Zeitnah den Führerschein umtauschen

Aufgrund der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
Da die ersten Führerscheine bereits bis spätestens 19. Januar 2022 umgetauscht werden müssen, möchte die Straßenverkehrsbehörde bzw. Führerscheinstelle am Landratsamt Rottal-Inn erneut auf die entsprechenden Umtauschfristen hinweisen.

Diese können Sie diesem Merkblatt entnehmen. 

Den entsprechenden Antrag finden Sie ebenfalls auf der genannten Homepage-Seite im Bereich Formulare.

Für Fragen stehen Frau Santner (08561/20-826) und Frau Entholzner (08561/20-807) zur Verfügung.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.