26.05.2021 - Ab Donnerstag: Testpflicht für Besucher des Landratsamtes entfällt

Das Landratsamt Rottal-Inn möchte darauf hinweisen, dass – einhergehend mit den ab Donnerstag, 0 Uhr in Kraft tretenden Lockerungen, die sich aufgrund des stabilen Inzidenzwerts von unter 100 ergeben – auch die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes Rottal-Inn entfällt. Somit sind Bürgerinnen und Bürger, die die Kreisverwaltungsbehörde aufsuchen, ab Donnerstag, 27.05. nicht mehr verpflichtet, über einen negativen Corona-Test zu verfügen.

Eine vorherige Terminvereinbarung bleibt trotzdem weiterhin Voraussetzung. Auch wenn der Besuch der Kfz-Zulassungsstellen grundsätzlich ohne Termin möglich ist, wird auch hier eine Terminvereinbarung empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden.

Bitte beachten Sie ebenfalls die nach wie vor geltende Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske sowie die geltenden Abstands- und Hygieneregeln in den Amtsgebäuden.

 

Weitere Informationen finden Sie jederzeit auf der Landkreishomepage unter www.rottal-inn.de.