30.10.2020 - Ab Montag neue Regelungen

Ab Montag neue Regelungen

Rottal-Inn gleicht sich weitgehend an bayerische Vorgaben an

 

Ab Montag werden im Landkreis Rottal-Inn neue Regelungen gelten. Das Landratsamt kann nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium die strengen Regelungen des faktischen Lockdowns zum Ende des Wochenendes aufheben und sich weitgehend den dann geltenden bayernweiten Regelungen angleichen.

Die strengeren Teile der bayernweiten Regelungen – bspw. die Schließung von Kosmetikstudios - würden ab Montag ohnehin auch für den Landkreis Rottal-Inn gelten. Die durch den faktischen Lockdown in Rottal-Inn strengeren Regelungen, insbesondere im Bereich der Kontaktbeschränkungen, hingegen enden damit am Sonntag, 24 Uhr, indem die diesbezügliche Allgemeinverfügung aufgehoben wird. Ab Montag, 0 Uhr gelten dann im Landkreis Rottal-Inn weitestgehend die Regelungen, wie sie von der bayerischen Staatsregierung vorgegeben werden. Lediglich in drei Punkten werden diese noch für eine Woche, also bis einschließlich Sonntag, 8.11., ergänzt:

  • Die Kitas bleiben während der Schulferien noch geschlossen
     
  • Die Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. werden auf eine Person pro Bewohner/Patient täglich begrenzt
     
  • Die Maskenpflicht und das Alkoholverbot auf den bekannten öffentlichen Plätzen bleiben bestehen.

 


Weitere Informationen:

Aufgrund der immer wieder aufkommenden Diskussion um die Patientenzahlen in den Krankenhäusern teilt das Landratsamt mit, dass die von uns vermeldeten Zahlen sich lediglich auf die Rottal-Inn-Kliniken beziehen. Wie viele Patienten aus dem Landkreis in Kliniken in den Nachbarlandkreisen behandelt werden, kann von uns derzeit nicht eruiert werden.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass aufgrund einer Demonstration am kommenden Montag der Pfarrkirchner P&R Parkplatz teilweise gesperrt ist.