18.10.2019 - Aufsichtspflicht und Haftungsrecht in Vereinen

Seminar der Kommunalen Jugendarbeit klärt über Rechte und Pflichten auf

 

Ob im Zeltlager, am Fußballplatz oder im Freizeittreff: ohne Jugendleiter könnten viele Vereine ihren jungen Mitgliedern kein so umfassendes Angebot bieten. Mit großem Engagement investieren die ehrenamtlichen Mitarbeiter ihre Freizeit in die Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Eine verantwortungsvolle Aufgabe, die nicht nur Spaß, sondern auch viele Pflichten mit sich bringt. Doch was geschieht, wenn den Schützlingen doch einmal etwas zustößt? Wer haftet für Schäden? Und steht man wirklich bereits mit einem Bein im Gefängnis, wie oft behauptet wird?

 

Diese und weitere Fragen klärt das Seminar der Kommunalen Jugendarbeit Rottal-Inn „Aufsichtspflicht und Haftungsrecht“. Am Mittwoch, 06. November 2019 um 19:30 Uhr referieren die Kommunalen Jugendpflegerinnen Renate Harlander und Isabella Maier über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Jugendleitertätigkeit. In der kostenlosen Schulung können sich die Mitglieder der hiesigen Vereine wertvolle Tipps holen und sich informieren, wie sie sich bei ihrer Arbeit mit Minderjährigen absichern. Die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Rottal-Inn möchte so die regionalen Verbände, Vereine und Initiativen bei ihrem wertvollen Engagement unterstützen.

 

Das Seminar findet im „Der Kulturwirt“ in Egglham statt (Hauptstr. 61, 84385 Egglham). Anmeldung mit folgenden Daten: Name, Adresse, Telefonnummer und Mailadresse verwaltung.koja@rottal-inn.de.