08.02.2023 - Bis 31. März 2023 den Jagdschein verlängern

Das Landratsamt Rottal-Inn weist darauf hin, dass auslaufende Jagdscheine bis zum Freitag, 31. März 2023 verlängert werden müssen. Ansonsten kann es zum Verlust der Jagdpachtfähigkeit führen und es können sich waffenrechtliche Probleme hinsichtlich des Waffenbedürfnisses und Munitionsbesitzes ergeben.

Die Jagdscheine werden wahlweise für ein oder drei Jahre erteilt. Das benötigte Antragsformular zur Jagdschein-Verlängerung finden Sie auf der Webseite des Landkreises unter www.rottal-inn.de/formulare beim Buchstaben „J“. Dieses kann schon im Vorfeld heruntergeladen und ausgefüllt werden. Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag ist eine ausreichende Versicherungsbestätigung einer Jagdhaftpflicht für die neue Laufzeit des Jagdscheines beizufügen (Versicherungsende 31.03.2024 bzw. 31.03.2026). Falls ein Jagdscheinheft nicht mehr verlängert werden kann, ist zusätzlich ein Passfoto (nicht älter als ein Jahr) notwendig.
Die Gebühr einschließlich Jagdabgabe beträgt für einen 1-Jahresjagdschein 60 Euro und für einen 3-Jahresjagdschein 150 Euro.

Das Landratsamt bittet die benötigten Unterlagen vollständig an das Landratsamt Rottal-Inn, Waffenrecht, Ringstr. 4 – 7, 84347 Pfarrkirchen zu übersenden.

Weitere Informationen jederzeit unter www.rottal-inn.de im Bereich Bürgerservice & Formulare – Öffentliche Sicherheit & Ordnung – Waffen, Sprengstoffrecht & Jagdscheine.