Das Landratsamt Rottal-Inn hat am Sonntag, 4. April, das Überschreiten des Inzidenzwerts von 100 über einen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Tagen öffentlich bekannt gemacht. Damit treten gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab Montag, 5. April, 0 Uhr die Regelungen der sogenannten Corona-Notbremse in Kraft.
Folgende Einschränkungen gelten damit zusätzlich zu den bereits bestehenden:
Wie bereits vermeldet, sind aufgrund des Überschreitens des Inzidenzwerts 100 am letzten Werktag der vergangenen Woche (Gründonnerstag) die (sich ohnehin in Ferien befindenden) Schulen und die Kinderbetreuungsstätten des Landkreises geschlossen (letztere bieten nur Notbetreuung an). Die Entscheidung, ob diese nach den Osterferien wieder öffnen können und in welcher Form, fällt in Abhängigkeit vom Inzidenzwert Ende nächster Woche.
Ab kommender Woche finden im Sozialamt Schulungen im Rahmen der umfassenden Softwareumstellung zum 1. Januar 2027 statt. Aufgrund dessen sind an gewissen Tagen einzelne Arbeitsbereiche nicht erreichbar - weder telefonisch noch persönlich.
Informationen finden Sie jederzeit auf den Seiten des Sozialamtes.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!