Auch Teile des Landkreises Rottal-Inn (Gemeinden Arnstorf und Malgersdorf -eine Kartenansicht ist in der Sonderausgabe des Amtsblatts zu sehen) liegen innerhalb der 10-Kilometer-Beobachtungszone. Die Veterinärbehörden beider Landkreise stehen in engem Austausch und koordinieren die Maßnahmen gemeinsam.
Detaillierte Kartenansicht zu den betroffenen Bereichen im Landkreis Rottal-Inn
Pressemitteilung des Landkreises Dingolfing-Landau:
Der Verdacht auf Geflügelpest (aviäre Influenza) im Gemeindebereich Simbach hat sich bestätigt: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Nachweis des hochpathogenen Virus H5N1 bei verendeten Gänsen in einem Geflügelbetrieb erbracht. In dem Betrieb waren innerhalb weniger Tage fast 3.000 Tiere verendet.
Zum Schutz weiterer Geflügelhaltungen wurden umgehend folgende Maßnahmen angeordnet:
Tierschutzgerechte Tötung des restlichen Bestands im betroffenen Betrieb zur Eindämmung der Seuche
Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern und einer Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern rund um den Seuchenbetrieb
Aufstallungspflicht für Geflügel in den betroffenen Zonen
Verbringungsverbot für Geflügel, Bruteier, Konsumeier sowie Geflügelprodukte aus den Zonen
Keine Geflügelmärkte oder -austellungen
Betriebskontrollen und Beprobungen in den umliegenden Geflügelhaltungen
Die Allgemeinverfügung mit allen Maßnahmen ist im Wortlaut auf der Homepage des Landkreises (https://dingolfing-landau.de/amtsblatt/amtsblaetter-2025/) zu finden.
Hinweis für alle Geflügelhalter (auch Hobbyhalter):
Bitte setzen Sie die geltenden Maßnahmen strikt um und achten Sie auf mögliche Krankheitsanzeichen. Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Tierseuche, die vor allem Vögel betrifft. Für den Menschen besteht laut FLI kein erhöhtes Risiko, sofern grundlegende Hygieneregeln beachtet werden, etwa kein Kontakt zu verendeten Wildvögeln oder deren Ausscheidungen, Geflügel und Eier nur aus kontrollierten Quellen beziehen, Hände gründlich waschen nach dem Kontakt mit Geflügel oder Stallungen, keine Tiere oder tierischen Produkte aus den betroffenen Zonen mitnehmen und in betroffenen Betrieben: Schutzkleidung tragen, Stiefel und Geräte regelmäßig desinfizieren. Die Krankheit ist anzeigepflichtig – auch bei Verdachtsfällen.