30.01.2023 - „Die neue Vermögenssorge“: Fortbildung zur Betreuungsrechtsreform am Landratsamt Rottal-Inn

Vor kurzem veranstaltete die Betreuungsstelle am Landratsamt Rottal-Inn eine Fortbildung zum Thema „Die neue Vermögenssorge“, die sich an alle Betreuerinnen und Betreuer im Landkreis Rottal-Inn und der umliegenden niederbayerischen Landkreise sowie an die weiteren niederbayerischen Betreuungsstellen richtete. Anlass dazu gab die neue Betreuungsrechtsreform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist und die Rechte von Betroffenen unter dem Motto „Mehr Selbstbestimmung in der Betreuung“ stärken soll.

Der Vortrag fand in Zusammenarbeit mit der Raiffeisenbank Arnstorf eG statt, die sich u. a. auf Konten für Betreute und Betreuer spezialisiert hat. Referent war der Regensburger Thomas Obermaier, der seit rund 20 Jahren Betreuer ist und sich besonders in das Thema Banken, Vermögenssorge und rechtliche Betreuung eingearbeitet hat. „Mit ihm konnten wir einen kompetenten Experten für die Thematik gewinnen, der sowohl die theoretische als auch die praktische Seite kennt“, so May-Britt Thießen von der Betreuungsstelle des Landkreises Rottal-Inn, die die Veranstaltung organisierte.

„Gerade der Bereich der Vermögenssorge führt regelmäßig zu Konflikten im Rahmen einer rechtlichen Betreuung. Hier hat die Reform einige Änderungen vorgesehen, um den Betreuten mehr Freiheiten, mehr Selbstbestimmung und Mitsprache zu ermöglichen“, so Thießen, die ergänzt: „Betreuerinnen und Betreuer, aber auch weitere am Betreuungsverfahren beteiligte Personen und Institutionen wie die Betreuungsstelle haben als neuen Maßstab den Wunsch der hilfebedürftigen Person. Zudem stärkt die Reform die Stellung der rechtlichen Vorsorge durch Vorsorgevollmachten, die einer Betreuung grundsätzlich vorgehen.“

 

Die Arbeit der Betreuungsstelle Rottal-Inn

Eine rechtliche Betreuung als Unterstützung erhalten volljährige Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können - sofern es keine anderen Hilfen gibt, durch die sie unterstützt werden können. Zum Schutz der Betreuten müssen alle Personen, bevor sie als rechtlicher Betreuer bestellt werden, Unterlagen wie ein Führungszeugnis vorlegen, neutrale ehrenamtliche Betreuer werden zudem durch den Betreuungsverein und/ oder die Betreuungsstelle begleitet, geschult und unterstützt. Auch wurden Qualitätsstandards für Berufsbetreuer erstmalig definiert, deren Prüfung durch ein Registrierungsverfahren bei der Betreuungsstelle erfolgt.

Die Betreuungsstelle am Gesundheitsamt Rottal-Inn berät und unterstützt bei folgenden Themen:

  • Beratung zur und Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten zur rechtlichen Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung inkl. der öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift oder des Handzeichens
  • Beratung von Betroffenen, Angehörigen sowie Fachpersonen (auch Geheimnisträgern im Rahmen des § 31 BtOG) im Vorfeld eines Betreuungsverfahrens zu den Voraussetzungen einer rechtlichen Betreuung
  • Unterstützung im Rahmen eines laufenden Betreuungsverfahrens und bei Konflikten zwischen betreuter Person und Betreuer
  • Unterstützung von Bevollmächtigten bei Problemen in der Vollmachtsausübung, z. B. bei Nichtanerkennung der Vollmacht


Weiterhin berät die Betreuungsstelle im Vorfeld eines Antrags auf Registrierung als Berufsbetreuer sowie Personen, die sich gerne als ehrenamtliche rechtliche Betreuer engagieren möchten.

Weitere Informationen finden Sie jederzeit auf der Landkreishomepage www.rottal-inn.de im Bereich Bürgerservice & Formulare – Gesundheitsamt – Betreuungsstelle.

 

 

 

 

 

Bild (v. l.): Sylvia Migliore und May-Britt Thießen, beide von der Betreuungsstelle des Landkreises, Rita Bauer von der Raiffeisenbank Arnstorf eG, Referent und langjähriger Betreuer Thomas Obermaier, Christine Laufer von der Raiffeisenbank Arnstorf eG, Barbara Bücherl und Sabina Smola, beide von der Betreuungsstelle des Landkreises.