20.05.2022 - „Feste Feiern“ – die wichtigsten Regelungen für Veranstalter

Landratsamt informierte über 40 Teilnehmer in Kirchdorf

 

Über 40 Teilnehmer besuchten die Veranstaltung „Feste Feiern – aber richtig“ der Kommunalen Jugendarbeit des Landratsamtes Rottal-Inn am 28. April im Inntalhof in Kirchdof am Inn. Der Informationsabend diente dazu, über die einschlägigen Vorschriften, Gesetze und Haftungsfragen zu informieren, die Veranstalter zu beachten haben, wenn sie Vereinsfeste, Zeltdiscos oder Hallenfeste im Landkreis organisieren.

Die Besucher erwartete ein breites Themenspektrum rund um die Organisation solcher Feste und Veranstaltungen: Im Bereich Gaststättenrecht ging es beispielsweise um den Unterschied zwischen einer vorübergehenden gaststättenrechtlichen Erlaubnis („Gestattung“) und einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis, um Rauchverbot, Sperrzeit und stille Tage. Beim Jugendschutz wurden Zeitgrenzen beim Besuch von Gaststätten und Tanzveranstaltungen, Erklärungen zur „erziehungsbeauftragten Person“ und Altersgrenzen bei Alkohol und Tabakwaren besprochen. Die Lebensmittelüberwachung informierte über die Preisgestaltung von Getränke- und Speisekarten, Hygienevorschriften für Personal und Verkauf sowie Lebensmittellagerung und Transport. Beim Thema Baurecht gab es Informationen zu Betriebsstätten, Veranstaltungsräumen und Zelten, Fluchtwege und die Brandsicherheitswache. Ein weiterer wichtiger Punkt war die Prävention von Alkoholmissbrauch: Hier bekamen die Teilnehmer Tipps zum Thema Preisgestaltung bei Getränken, zum Umgang mit Jugendschutzbestimmungen und Empfehlungen aus der Praxis zum Einlass, Ausschankpersonal und Getränkeangebot.

 

 

 

Das Foto zeigt die Referenten des Landratsamtes (v. links n. rechts): Manfred Weindl, Leiter Amt für Jugend und Familie, Markus Aigner, Lebensmittelüberwachung, Hermann Huber, Bauamt, Alessandra Aiello, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Thomas Theil, Öffentliche Sicherheit und Ordnung und Isabella Maier, Kommunale Jugendarbeit.