12.01.2021 - FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr ab 18. Januar

Mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Ministerrat in der Kabinettssitzung am 12.01.2021 eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, beschlossen.

Ab kommenden Montag müssen daher alle Fahrgäste in den Zügen und Bussen eine FFP2-Maske tragen. Die Nahverkehrsbeauftragte des Landkreises, Sandra Obermeier, weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass die Maskenpflicht nicht nur in den Zügen und Bussen selbst gilt, sondern auch in den gesamten Bahnhofsbereichen und an den Haltestellen.

Außerdem macht sie auf die korrekte Tragweise der Masken aufmerksam: die Masken sind während der gesamten Fahrt aufzubehalten und müssen sowohl Mund als auch Nase bedecken.