Landratsamt weist auf Förderung des Ministeriums hin – Start am 6. August
Das Landratsamt Rottal-Inn weist alle Gastwirte im Landkreis auf einen Förderaufruf des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hin: Im Rahmen des Gaststättenmodernisierungsprogramm soll gezielt die Finanzkraft der Gaststätten zur Unterstützung bei Modernisierungsmaßnahmen gestärkt werden.
Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist Hauptleistungsträger des Tourismus, wie es im Aufruf des Staatsministeriums heißt. Doch immer mehr Wirte hätten mit existentiellen Sorgen zu kämpfen, und stehen oftmals vor der Entscheidung, ob sie sich notwendige Investitionen in ihren Betrieb noch leisten können. Mit dem Gaststättenmodernisierungsprogramm wollen man gezielt die Finanzkraft der Gaststätten zur Unterstützung bei Modernisierungsmaßnahmen stärken und damit zu einer lebendigen Wirtshauskultur in allen Teilen Bayerns, vor allem im ländlichen Raum, beitragen. Die für den bayerischen Tourismus wesentliche bayerische Wirtshauskultur solle möglichst flächendeckend auch in der Zukunft erhalten bleiben.
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm sowie zur Antragstellung gibt es auf der Homepage des Staatsministeriums unter https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/modernisierung-von-gaststaetten-in-bayern. Neue Anträge zum Gaststättenmodernisierungsprogramm können wieder ab dem 6. August 2019, 10:00 Uhr gestellt werden.
Ab kommender Woche finden im Sozialamt Schulungen im Rahmen der umfassenden Softwareumstellung zum 1. Januar 2027 statt. Aufgrund dessen sind an gewissen Tagen einzelne Arbeitsbereiche nicht erreichbar - weder telefonisch noch persönlich.
Informationen finden Sie jederzeit auf den Seiten des Sozialamtes.
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