19.04.2023 - Ganztagsförderungsgesetz stellt Landkreis und Kommunen vor Herausforderungen

Landratsamt Rottal-Inn lädt Kommunen zum Informationsaustausch 

Das neue Ganztagsförderungsgesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026: Ab August 2026 haben zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit wird ab August 2029 jedes Grundschulkind einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung haben. Und dies – wenn gewollt – im Umfang von acht Stunden an fünf Werktagen inkl. der Unterrichtszeit, also einen Zeitraum von 8 bis 16 Uhr von Montag bis Freitag. Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien; eine Schließzeit von vier Wochen, die die jeweiligen Bundesländer regeln sollen, ist vorgesehen.

Dies stellt die Kommunen als Verantwortliche zur Schaffung ausreichender und geeigneter Betreuungsplätze wie auch den Landkreis als Gesamt- und Planungsverantwortlichen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs vor eine große gemeinsame Aufgabe.

Aus diesem Grund lud der Landkreis Rottal-Inn nun die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Geschäftsleitungen der Kommunen zu einem Informationsaustausch ins Landratsamt ein. Das Amt für Jugend und Familie stellte bei diesem Treffen zunächst die aktuelle Ist-Situation im Landkreis fest und ging auf die zu bewerkstelligenden Änderungen ein. „Jetzt ist es wichtig, den Bedarf vor Ort zu ermitteln. Hierfür sollte sich jede Kommune mit den folgenden Fragen beschäftigen: Was haben wir? Was brauchen wir? Und was fehlt und wie kann dieser Mangel behoben werden?“, empfiehlt Andrea Gallner, Gruppenleitung Wirtschaftliche Jugendhilfe und Kindertagesbetreuung am Landratsamt Rottal-Inn, den Gemeindevertretern beim Treffen. Weiter führt sie aus, dass der Rechtsanspruch laut den Vorgaben des Ministeriums sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen sowie Mittagsbetreuungen erfüllt werden kann. Hierfür stehen bereits vorhandene und neu geplante Finanzhilfen von Bund und Land zur Verfügung, um den erforderlichen räumlichen wie personellen Ausbau zu unterstützen. 

Zu den Zielen des Ganztagsförderungsgesetzes benennt die Fachabteilung eine verlässliche Betreuung der Kinder sicherzustellen und die Eltern insoweit zu entlasten sowie deren Erwerbstätigkeit abzusichern, eine Unterstützung bei den Hausaufgaben zu gewährleisten, und die Aneignung wichtiger sozialer Kompetenzen, sowie die gezielte Förderung von individuellen Stärken und Schwächen.

„Mit Blick auf fehlendes Personal stehen der Landkreis und seine Kommunen vor einer großen Herausforderung den künftigen Anspruch zu erfüllen, deshalb versuchen wir bestmöglich zu unterstützen“, so Manfred Weindl, Leiter des Amts für Jugend und Familie im Landkreis Rottal-Inn. Bei sogenannten Regionaltreffen soll mit den einzelnen Kommunen bis zum Herbst 2023 die Bedarfsplanung erarbeitet werden. Hauptziel dabei ist es, eine bedarfsdeckende und bedürfnisorientierte Schulkind-Betreuung sicherzustellen. Anhand der erarbeiteten Ergebnisse der Regionaltreffen werden das weitere Vorgehen und die überörtlichen Planungen abgeleitet.

 


Auf dem Bild: Das Amt für Jugend und Familie Rottal-Inn informiert Kommunen über das Ganztagsförderungsgesetz