03.02.2023 - Geflügelpest – Beobachtungszone betrifft auch Landkreis Rottal-Inn

Durch die Bezirkshauptmannschaft Braunau wurde ein Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza „Geflügelpest“ nahe der Landkreisgrenze zu Rottal-Inn festgestellt. Um den Seuchenbestand wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern, außerdem eine Beobachtungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Die Ausläufer der Beobachtungszone betreffen auch den südlichen Landkreis Rottal-Inn.

In der Beobachtungszone gelten damit ab Samstag, 04.02.2023, 00:00 Uhr bis einschließlich 04.03.2023 verschiedene Regelungen, die in der Allgemeinverfügung des Landratsamts Rottal-Inn dargestellt sind. Dazu zählen unter anderem eine Anzeige- und Aufstallungspflicht sowie ein Verbringungsverbot.

 

Geflügelpestausbruch - Beobachtungszone (interaktive Karte)

Übersichtskarte Beobachtungszone

 

Hier finden Sie das entsprechende Amtsblatt.

Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe auch auf der Seite des Veterinäramtes