20.11.2020 - Geflügelpest in Bayern – Maßnahmen im Landkreis Rottal-Inn

Wie das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am heutigen Freitag mitteilt, ist in Bayern ein erster aktueller Fall von Geflügelpest amtlich bestätigt: Im Landkreis Passau wurde demnach bei mehreren gesund erlegten Wildenten das Geflügelpest-Virus – auch Vogelgrippe genannt – vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden deshalb im gesamten Landkreis Rottal-Inn und in großen Teilen des Landkreises Passau Schutzmaßnahmen angeordnet.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamts Rottal-Inn tritt zum 21.11. um 0 Uhr in Kraft und bestimmt, dass alle Tierhalter (private oder gewerbliche), die Geflügel in Haltungen im Gebiet des Landkreises Rottal-Inn halten, das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht, aufzustallen haben.

Weiter sollten Bürger, die tote Vögel auffinden, nach Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, diese nicht anfassen und entsprechende Funde den lokalen Behörden melden. Eine Ansteckung des Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand jedoch noch nicht bekannt geworden.