Durch das Landratsamt Landshut wurde ein Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza „Geflügelpest“ nahe der Landkreisgrenze zu Rottal-Inn festgestellt. Um den Seuchenbestand wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern, außerdem eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Sowohl Schutz- als auch Überwachungszone betreffen auch den westlichen Landkreis Rottal-Inn.
In Schutz-und Überwachungszone gelten damit ab Sonntag, 13.11., 0 Uhr verschiedene Regelungen, die in der Allgemeinverfügung des Landratsamts Rottal-Inn im Einzelnen tabellarisch dargestellt sind. Dazu zählen unter anderem eine Anzeige- und Aufstallungspflicht, ein Verbringungsverbot sowie innerhalb der Schutzzone auch Beförderungsverbote.
Das Veterinäramt ist aufgrund der besonderen Lage am Sonntag, 13.11., von 8 bis 12 Uhr für Fragen von Geflügelhaltern erreichbar, unter der Hotline: 08561/20-408.
Hier finden Sie das entsprechende Amtsblatt.
Ab kommender Woche finden im Sozialamt Schulungen im Rahmen der umfassenden Softwareumstellung zum 1. Januar 2027 statt. Aufgrund dessen sind an gewissen Tagen einzelne Arbeitsbereiche nicht erreichbar - weder telefonisch noch persönlich.
Informationen finden Sie jederzeit auf den Seiten des Sozialamtes.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!