01.02.2022 - H5N1: Aufstallungspflicht südlich der B12

Bei einem auf der österreichischen Seite des Inns verendeten Schwan wurde der hochansteckende Geflügelvirus H5N1 nachgewiesen. Aus diesem Grund erlässt das Landratsamt Rottal-Inn per Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für das Landkreisgebiet südlich der B12.

Dies gilt für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in diesem Bereich halten.

 

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