Bei einem auf der österreichischen Seite des Inns verendeten Schwan wurde der hochansteckende Geflügelvirus H5N1 nachgewiesen. Aus diesem Grund erlässt das Landratsamt Rottal-Inn per Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für das Landkreisgebiet südlich der B12.
Dies gilt für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in diesem Bereich halten.
Hier gelangen Sie zum entsprechenden Amtsblatt.
Ab kommender Woche finden im Sozialamt Schulungen im Rahmen der umfassenden Softwareumstellung zum 1. Januar 2027 statt. Aufgrund dessen sind an gewissen Tagen einzelne Arbeitsbereiche nicht erreichbar - weder telefonisch noch persönlich.
Informationen finden Sie jederzeit auf den Seiten des Sozialamtes.
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