Wie bekannt fallen in Deutschland viele Regelungen des Infektionsschutzes. Auch für Besucher des Landratsamts Rottal-Inn entfällt daher ab der kommenden Arbeitswoche die 3G-Regelung. Zum Schutze von Besuchern und Mitarbeitern vor dem Corona-Virus müssen Besucher jedoch weiterhin eine Maske beim Betreten des Amtes tragen. Eine medizinische Maske („OP-Maske“) ist daher grundsätzlich für einen Besuch im Landratsamt notwendig, jedoch empfehlen wir das Tragen von FFP2-Masken. Wir bitten außerdem darum, auch weiterhin auf Abstände zu achten.
Ab kommender Woche finden im Sozialamt Schulungen im Rahmen der umfassenden Softwareumstellung zum 1. Januar 2027 statt. Aufgrund dessen sind an gewissen Tagen einzelne Arbeitsbereiche nicht erreichbar - weder telefonisch noch persönlich.
Informationen finden Sie jederzeit auf den Seiten des Sozialamtes.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!