Am Sonntag, 13.12. hat der Landkreis Rottal-Inn den Inzidenzwert von 200 erneut überschritten. Damit treten automatisch gemäß der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Wirkung vom Montag, 14.12., 0 Uhr, folgende Maßnahmen in Kraft:
Diese Regelungen gelten vorbehaltlich weiter greifenden Regelungen durch die Bayerische Staatsregierung.
Ab kommender Woche finden im Sozialamt Schulungen im Rahmen der umfassenden Softwareumstellung zum 1. Januar 2027 statt. Aufgrund dessen sind an gewissen Tagen einzelne Arbeitsbereiche nicht erreichbar - weder telefonisch noch persönlich.
Informationen finden Sie jederzeit auf den Seiten des Sozialamtes.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!