Das Landratsamt Rottal-Inn und das Impfzentrum teilen aus gegebenem Anlass mit: Die Freigabe der Verkürzung des Abstandes beim Impfstoff AstraZeneca durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zwischen Erst- und Zweitimpfung auf 4 Wochen, bezieht sich ausschließlich auf die ab 07.05.2021 in den Arztpraxen vorgenommenen Erstimpfungen. Im Impfzentrum darf von der vereinbarten Impffrist nicht abgewichen werden, d.h. im Impfzentrum ist der Abstand von zwölf Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung unveränderbar.
Der vereinbarte Zweitimpfungstermin ist unbedingt einzuhalten, da der Impfstoff personalisiert bestellt ist.
Ab kommender Woche finden im Sozialamt Schulungen im Rahmen der umfassenden Softwareumstellung zum 1. Januar 2027 statt. Aufgrund dessen sind an gewissen Tagen einzelne Arbeitsbereiche nicht erreichbar - weder telefonisch noch persönlich.
Informationen finden Sie jederzeit auf den Seiten des Sozialamtes.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!