Das Landratsamt Rottal-Inn passt ab Montag, 7. September 2026, die Zugangsregelungen zu seinen Verwaltungsgebäuden an. Hintergrund sind wiederholte Bedrohungen und Übergriffe gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Zum Schutz der Beschäftigten sowie der Besucherinnen und Besucher bleiben die Zugänge zu den Verwaltungsgebäuden künftig grundsätzlich geschlossen. Der Haupteingang des Landratsamtes in der Ringstraße sowie der Zugang zur Zulassungsstelle in der Industriestraße 18 sind davon ausgenommen.
Für Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes gibt es kaum Veränderungen. Künftig gelangen sie jedoch grundsätzlich über den Haupteingang von Gebäude 1 zu ihren jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beziehungsweise Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und nicht mehr direkt in das jeweilige Gebäude. Bürgerinnen und Bürger können ihre vereinbarten Termine weiterhin wie gewohnt wahrnehmen. Auch Vorsprachen ohne Termin sind im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten weiterhin möglich. Vor Ort wird der Zugang entsprechend geregelt.
Das Landratsamt bittet um Verständnis für die Maßnahme. Sie dient dazu, die Sicherheit in den Verwaltungsgebäuden zu erhöhen und gleichzeitig den regulären Dienstbetrieb für die Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten.