15.10.2020 - Maskenpflicht im ÖPNV

Aufgrund des Überschreitens des Inzidenzwerts von 50 und der steigenden Infektionszahlen möchte das Landratsamt Rottal-Inn nochmals auf die im Öffentlichen Personennahverkehr geltende Maskenpflicht hinweisen. Fahrgäste sind demnach verpflichtet, in Zügen und Bussen sowie an den Bahnhöfen und Haltestellen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese ist während der gesamten Fahrt aufzubehalten und sowohl Mund als auch Nase sind damit gleichermaßen zu bedecken. Gerade vor dem Hintergrund, dass es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand im ÖPNV gibt, ist es umso wichtiger, dass sich die Fahrgäste gegenseitig durch das Tragen der Maske schützen.

„Auch, wenn die Mehrheit der Fahrgäste die Mund-Nasen-Bedeckung ordnungsgemäß und sehr zuverlässig trägt, kann es angesichts der aktuellen Entwicklungen beim Infektionsgeschehen im Landkreis nicht schaden, die im ÖPNV geltende Maskenpflicht nochmal ins Bewusstsein zu rufen“, so Landrat Michael Fahmüller. Weiter appelliert er an die Landkreisbürgerinnen und –bürger: „Lassen Sie uns weiterhin alles dafür tun, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Ich möchte Sie bitten, bleiben Sie umsichtig und handeln Sie mit Bedacht. Es geht in diesen Tagen nur gemeinsam – und das fängt bereits beim Maske Tragen in Bus und Bahn an!“