In einem dritten Geflügelbetrieb im Gemeindebereich Gangkofen ist die Newcastle-Krankheit nun nachgewiesen worden. Der Nachweis erfolgte durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Friedrich-Löffler-Institut (FLI).
Aufgrund der bestätigten Infektion und zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche müssen 23.000 Hühner tierschutzgerecht getötet werden. Das Landratsamt Rottal-Inn hat und alle erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen angeordnet. Um die Seuchenbestände wurde eine Sperrzone bestehend aus einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Diese betrifft auch Teile der Landkreise Mühldorf, Dingolfing und Landshut.
Die Karte ist abrufbar unter https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/67A620CE419FF62ACB45383F2A71BE351EAB105CDB69E3BDB979E7BFC0947E4A
Die Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung der Newcastle-Krankheit konsequent zu verhindern und den Tierbestand in der Region zu schützen.
Für Geflügelhalter im betroffenen Gebiet gelten weiterhin strenge Auflagen. Diese umfassen insbesondere verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen sowie Einschränkungen beim Verbringen von Geflügel und Eiern.
Die zuständigen Behörden beobachten die Lage weiterhin sehr genau und stehen in engem Austausch mit den betroffenen Betrieben.
Informationen dazu auch unter www.rottal-inn.de/veterinaeramt.