20.03.2026 - Nachweis der Newcastle-Krankheit in weiterem Geflügelbetrieb im Landkreis Rottal-Inn

In einem weiteren Geflügelbetrieb im unmittelbaren Umfeld des bereits betroffenen Masthähnchenbetriebs im Gemeindebereich Gangkofen ist die Newcastle-Krankheit nun nachgewiesen worden. Der Nachweis erfolgte durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Friedrich-Löffler-Institut (FLI). 

Aufgrund der bestätigten Infektion und zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche mussten 15.000 Hühner tierschutzgerecht getötet werden. Das Landratsamt Rottal-Inn hat und alle erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen angeordnet. Um die Seuchenbestände wurde eine Sperrzone bestehend aus einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt, die Karte ist abrufbar unter https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/8E9F548E49359D091E7361E554DA875051D6262A6382427494A07BA3261A3FF2).

Die Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung der Newcastle-Krankheit konsequent zu verhindern und den Tierbestand in der Region zu schützen. Für Geflügelhalter im betroffenen Gebiet gelten weiterhin strenge Auflagen. Diese umfassen insbesondere verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen sowie Einschränkungen beim Verbringen von Geflügel und Eiern. 

Die zuständigen Behörden beobachten die Lage weiterhin sehr genau und stehen in engem Austausch mit den betroffenen Betrieben.