Stabile 5-Tage-Inzidenz ermöglicht neue Regelungen
Der Inzidenzwert von 50 wurde im Landkreis Rottal-Inn seit dem 04.06.2021 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten. Dies hat das Landratsamt Rottal-Inn am gestrigen Dienstag offiziell per Allgemeinverfügung bekanntgegeben und damit den Weg für Lockerungen ab Donnerstag, 10. Juni freigemacht. Es gelten nun die neuen Corona-Maßnahmen gemäß der seit vergangenem Wochenende gültigen 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die an die Unterschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 50 geknüpft sind.
Die wesentlichen Neuerungen:
Die sonstigen Regelungen der 13. BayIfSMV bleiben unberührt. Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.
Wird der Inzidenzwert von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder überschritten, treten, nach Bekanntmachung durch das Landratsamt, wieder strengere Maßgaben in Kraft.
Ab kommender Woche finden im Sozialamt Schulungen im Rahmen der umfassenden Softwareumstellung zum 1. Januar 2027 statt. Aufgrund dessen sind an gewissen Tagen einzelne Arbeitsbereiche nicht erreichbar - weder telefonisch noch persönlich.
Informationen finden Sie jederzeit auf den Seiten des Sozialamtes.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!