10.02.2020 - Neues zu Energie-Förderungen 2020

 

Zahlreiche Änderungen für Hausbesitzer

 

Für Hausbesitzer tut sich was: Noch vor Jahresende 2019 trat das „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030“ in Kraft. Daneben verkündete der Gesetzgeber erhebliche Änderungen der bestehenden Förderprogramme mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2020. Die wichtigsten Neuerungen: Neue Brennwert-Öl-Heizungen erhalten keine Förderung mehr. Das gleiche gilt für neue Gas-Brennwertthermen, wenn sie nicht mindestens mit einem 25-prozentigen Anteil einer erneuerbaren Energiequelle kombiniert werden.

„Hausbesitzer, die ihre Heizung austauschen und erneuerbare Energien nutzen, freuen sich über verbesserte Konditionen im Rahmen des Marktanreizprogramms zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)“, erläutert Johann Faltermeier, Energieberater beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „Den Austausch alter ineffizienter Ölheizungen durch ein Heizsystem auf der Basis erneuerbarer Energien belohnt der Gesetzgeber mit einem Zuschuss von bis zu 45 Prozent. Neue Effizienzhäuser, die ganz oder nur teilweise mit Öl beheizt werden, schließt die Förderung dagegen seit Jahresanfang aus“ so der Experte.

Landrat Michael Fahmüller zeigt sich erfreut, dass von diesen Förderungen auch die Regionen profitieren, die regenerativen Strom erzeugen, so wie der Landkreis Rottal-Inn: „So erzeugen wir hier im Landkreis Rottal-Inn mehr klimafreundliche Wärme aus erneuerbaren Energieträgern.“.

Seit dem 24. Januar 2020 gelten für Hausbesitzer zudem höhere Investitions- und Tilgungszuschüsse in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“.

Interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten zu diesem Thema kostenfreie Beratung bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern in einer der zahlreichen Beratungsstützpunkte in ganz Bayern. Die Energieberatungen im Landkreis Rottal-Inn finden in Simbach am Inn, Gangkofen, Pfarrkirchen und Arnstorf statt. Terminvereinbarung unter Verbraucherservice Bayern: 0800-809802400 oder direkt über Verbraucherservice Büro Passau: 0851-36248

Zudem erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises unter www.rottal-inn.de wichtige Informationen mit Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich Energie und Nachhaltigkeit für das Jahr 2020.