31.08.2026 - Pflicht zum Führerscheinumtausch bis 19. Januar 2027 beachten

Das Landratsamt Rottal-Inn erinnert an den Führerscheinumtausch: Am 19. Januar 2027 endet nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie die Frist für Führerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Bis dahin sind die Führerscheine in den neuen EU-Führerschein umzutauschen – auch solche, bei denen es sich bereits um ein Scheckkartenformat handelt. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Der neue Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig. Die Umtauschaktion hat keinen Einfluss auf die Fahrerlaubnis, daher sind damit weder ärztliche Untersuchungen noch eine erneute Fahrprüfung verbunden. Wer kein gültiges Führerscheindokument hat, muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarngeld rechnen.

 

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

Für den Umtausch ist eine Bearbeitungszeit von rund sechs Wochen einzuplanen. Benötigte Unterlagen sind ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Passfoto und der alte Führerschein im Original.

Weitere Informationen sind unter www.rottal-inn.de/fuehrerscheinstelle zu finden.