30.08.2021 - Positive Bilanz und weiterhin ausreichend Fördermöglichkeiten beim Vertragsnaturschutz

Beim Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) zeigt sich in den letzten beiden Jahren eine durchwegs positive Entwicklung mit stetig wachsendem Zuspruch –  dies nicht zuletzt aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen der Unteren Naturschutzbehörde (uNB) und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Auch im kommenden Jahr stehen wieder ausreichend Fördermöglichkeiten für die naturschonende Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen zur Verfügung.

Ziel des Vertragsnaturschutzes ist es, Wiesen, Weiden, Streuobstbestände sowie Ackerflächen zur Steigerung der Artenvielfalt möglichst extensiv zu bewirtschaften. Im Landkreis Rottal-Inn haben bisher Verträge über extensive Wiesen- oder Weidenutzung mit Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmitteln den größten Zuwachs. Speziell wünschenswert wäre es, wenn sich weitere Interessenten für die Programme zur Extensivierung von Äckern finden würden. Auch die Umwandlung von Ackerland in Wiesen in Lagen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz kann gefördert werden. Die Laufzeit der Verträge beträgt fünf Jahre (2022 bis 2026). Wichtig und für den Flächeneigentümer sehr interessant ist hierbei, dass der Ackerstatus bei einer Umwandlung über das Förderprogramm erhalten bleibt.

Die Antragstellung wird im gewohnten Zeitfenster (Januar 2022 bis Februar 2022) über das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stattfinden. Interessenten können sich ab sofort für unverbindliche Anfragen an ein kompetentes Beratungsteam des Landschaftspflegeverbandes Rottal-Inn e.V. (LPV) und der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt (uNB) wenden (VNP-Beratung: Monika Grassl: 0151 14073712; LPV: 08721 50 893 56; uNB: 08561 20342).

Des Weiteren suchen die Untere Naturschutzbehörde und der Landschaftspflegeverband interessierte Landwirte für die Übernahme von Pflegearbeiten im Rahmen des VNP.
Es handelt sich im Wesentlichen um teilweise bereits sehr artenreiche und magere Wiesen auf feuchten bis trockenen, mitunter auch steilen Standorten, die nicht gedüngt werden dürfen und mindestens einmal jährlich nach einem vorgegebenen Schnittzeitpunkt zu mähen sind. Das Mähgut ist zu entfernen und zu verwerten. Die Bereitschaft und betriebliche Eignung, einen Vertrag nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm abzuschließen, werden vorausgesetzt.

Interessenten werden gebeten sich bis spätestens 31.01.2022 bei der Unteren Naturschutzbehörde Rottal-Inn oder beim Landschaftspflegeverband Rottal-Inn zu melden.