10.06.2026 - Richtig handeln nach einem Wildunfall

Aus gegebenem Anlass haben sich das Landratsamt Rottal-Inn und die drei Polizeiinspektionen Eggenfelden, Pfarrkirchen und Simbach am Inn entschlossen, die Bevölkerung über das richtige Verhalten nach einem Wildunfall zu informieren. Wer Schalenwild, etwa Rot- oder Damwild anfährt oder mit einem Tier kollidiert, ist verpflichtet, den Unfall unverzüglich der Polizei oder dem Revierinhaber zu melden. Betroffenen wird empfohlen, die Notrufnummer 110 zu wählen, denn die Leitstelle verbindet den Anrufenden direkt mit der zuständigen Dienststelle. So verliert man keine unnötige Zeit, denn verletzte Tiere können weiterlaufen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die Polizei verständigt dann die zuständigen Jagdausübungsberechtigten, damit verletzte Tiere gesucht und gegebenenfalls von ihrem Leiden erlöst werden können. 

Von besonderer Bedeutung ist die Beachtung des Wortes „unverzüglich“. Im Falle eines Wildunfalls stellt die Polizei zunächst fest, ob der Unfall zeitnah zur eigentlichen Unfallzeit angezeigt bzw. gemeldet wurde. Dies ergibt sich in der Regel aus der Unfallmeldung oder der Befragung des Mitteilers bzw. Fahrzeugführers. Sollte nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls festgestellt werden, dass keine unverzügliche Meldung erfolgte und keine triftigen Gründe für die verzögerte Unfallmeldung vorliegen, werden die gewonnenen Erkenntnisse in Form einer Ordnungswidrigkeitenanzeige an die zuständige Verfolgungsbehörde weitergeleitet.

Im vergangenen Jahr wurden in Rottal-Inn insgesamt rund 2.700 Wildunfälle registriert. Laut Wildunfall-Statistik 2024/2025 des Deutschen Jagdverbandes waren es auf ganz Bayern gesehen 55.330 Unfälle. Zuständig für den Verwaltungsvollzug bei entsprechenden Verstößen nach dem Bayerischen Jagdgesetz ist das Landratsamt Rottal-Inn. „Eine nicht unverzügliche Meldung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden“, erläutert die zuständige Sachgebietsleiterin Diana Steinhuber. Da viele Fälle vergleichbar sind, wird in der Praxis meistens ein Bußgeld in Höhe von 75 € erhoben. Bei den meisten Fällen, bei denen eine Ordnungswidrigkeit im Raum steht, geht es um folgenden Sachverhalt: Unfall mit Verletzung von einem Reh, Unfallzeitpunkt irgendwo in der Nachtzeit zwischen 23:00 – 06:00 Uhr, Meldung mehrere Stunden später. Da diese Fälle sich ähneln, möchte man im Landratsamt auch eine personenunabhängige, vergleichbare Ahndung durchführen, daher die bekannten 75 €, die man häufig in den Bescheiden findet. Zudem unterscheide das Amt aber auch, wann die Unfallmeldung eingegangen ist. Unter 2 Stunden erfolge in der Regel keine Ahndung, wer den Begriff unverzüglich aber deutlich überstrapaziert, riskiere bei über 12 Stunden dann auch ein höheres Bußgeld. Das gelte auch, wenn mehrere Rehe verletzt wurden, da es dadurch zu einer Staffelung der Bußgeldhöhe komme. Man bewege sich hier je nach Schwere im Bereich von 5€ bis maximal 1000€, so Steinhuber weiter. Bei diesem Bußgeldverfahren gibt es bei leichten Fällen zudem die Möglichkeit der Verwarnung mit und ohne Verwarngeld.

Landrat Martin Koppmann erklärt, man wolle die oft selbst unter einem Schock stehenden Unfallverursacher mit einem Bußgeld keinesfalls schikanieren, betont aber gleichzeitig die Bedeutung einer schnellen Meldung bzw. Verständigung der Polizei: „Wer einen Wildunfall hat, sollte diesen unverzüglich melden – auch dann, wenn es Nacht ist, das Tier zunächst weiterläuft oder keine offensichtlichen Schäden am Fahrzeug erkennbar sind. Nur so können verletzte Tiere zeitnah gefunden, unnötiges Leid verhindert und eventuelle Folgeunfälle vermieden werden.“


Um Wildunfälle möglichst zu vermeiden, appellieren Polizei und Landratsamt an alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere in wildwechselgefährdeten Bereichen aufmerksam zu fahren und die Geschwindigkeit den Straßen- und Sichtverhältnissen anzupassen. Wildtiere sind häufig in Gruppen unterwegs, weshalb nach einem kreuzenden Tier weitere folgen können. Mit umsichtigem Verhalten und einer schnellen Meldung im Ernstfall kann ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Mensch und Tier geleistet werden.