Wie bereits gestern vermeldet, geht das Landratsamt Rottal-Inn davon aus, dass aufgrund der Bettenauslastung im Bereich der Leitstelle Passau und aufgrund des Inzidenzwertes im Landkreis Rottal-Inn beide Bedingungen für eine "Rote Krankenhausampel" in der Region erfüllt sind und daher aufgrund der Beschlüsse des Bayerischen Kabinetts strengere Maßnahmen in Kraft treten.
Wie das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit mittlerweile mitteilte, sollen diese Regelungen nach einer entsprechenden Bekanntmachung dann ab Sonntag, 7.11. in Kraft treten.
Es gelten dann also für den Landkreis Rottal-Inn dieselben Einschränkungen wie bei der „Roten Stufe der Krankenhausampel“, das heißt insbesondere großflächige Zugangsbeschränkungen (2 G statt 3 G, 3 G+ im Bereich der Gastronomie, Beherbergung und körpernahen Dienstleistung) und FFP2-Maskenpflicht (Details unter: https://www.buergerbeauftragter.bayern/corona-aktuell).
Das Landratsamt wird aller Voraussicht nach am morgigen Samstag, 6.11. per Allgemeinverfügung die neuen Regelungen bekanntmachen. Diese wird wie gewohnt per Amtsblatt an die entsprechenden Stellen sowie an die Medien verteilt. Die neuen Regelungen treten demnach ab Sonntag, 7.11., 0 Uhr in Kraft.
Ab kommender Woche finden im Sozialamt Schulungen im Rahmen der umfassenden Softwareumstellung zum 1. Januar 2027 statt. Aufgrund dessen sind an gewissen Tagen einzelne Arbeitsbereiche nicht erreichbar - weder telefonisch noch persönlich.
Informationen finden Sie jederzeit auf den Seiten des Sozialamtes.
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