19.03.2021 - Stellungnahme des Landratsamtes zum Ausgang eines Gerichtsverfahrens wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz

„Es macht sicher niemandem Freude, einen Bußgeldbescheid zu verschicken besonders in einer Zeit, in der gastronomische Betriebe ohnehin hart zu kämpfen haben“, betont Landrat Michael Fahmüller angesichts der Diskussion, die nach einer entsprechenden Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht in Eggenfelden entstanden ist. Der Landrat verweist hier aber auch auf die Zuständigkeiten, wie sie im Infektionsschutzgesetz festgelegt sind: „Es wurde ein Bußgeldkatalog erarbeitet, an den sich alle Landratsämter in Bayern zu halten haben“, macht er deutlich. Wenn man dann entsprechende Verstöße feststellt, nach einer ersten Ermahnung aber nicht abgestellt werden, dann bleibt nur der Weg des Bußgeldbescheides.

„Die allermeisten Unternehmerinnen und Unternehmer richten sich strikt nach diesen Vorgaben. Es geht hier um eine Pandemie, wie wir sie noch nicht erlebt haben und wir müssen eben jede Möglichkeit nutzen, um zur Eindämmung beizutragen – dazu sind wir als staatliche Behörde übrigens auch verpflichtet, da gibt es keine Möglichkeit von Ausnahmen“, so die Fachstelle des Landratsamtes Rottal-Inn.
Bei der Erstkontrolle des Gastronoms handelte es sich zudem um eine sogenannte Anlasskontrolle, d.h. man ging hier verpflichtender Weise einem Bürgerhinweis nach. Der Gastwirt wurde sogar zweimal kontrolliert, um ihm die Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen. Dazu übergab ihm der Kontrollbeamte beim ersten Termin als Anhalt das Rahmenhygienekonzept Gastronomie der Staatsregierung. Erst als beim Zweittermin immer noch kein Hygienekonzept vorlag, wurde der Verstoß geahndet. Die Höhe der Geldbuße orientiert sich an den Vorgaben des Bußgeldkatalogs „Corona-Pandemie“ des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Michael Fahmüller verweist darauf, dass der Bußgeldkatalog einen wichtigen Beitrag nicht nur zum Schutz von Kundinnen und Kunden, sondern auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Unternehmen leistet. „Hier gelten wirklich für alle die gleichen Regeln und, ehrlich gesagt, ist es ja nichts Unmögliches, was hier verlangt wird“.

Dass die Justiz den Bußgeldbescheid des Amtes „halbiert“ hat, damit hat Michael Fahmüller kein Problem: „Eine unabhängige Gerichtsbarkeit ist in einem demokratischen Land unabdingbar, sie steht auch allen Bürgerinnen und Bürgern offen, die mit einer Entscheidung aus einer Behörde nicht einverstanden sind“. Abschließend appelliert der Landrat aber vor allem, die Regeln des Infektionsschutzgesetzes einzuhalten: „Das ist ein ganz wichtiger Beitrag, wenn es darum geht, die Pandemie einzudämmen“.