02.05.2022 - Taxiverkehr: Energiezuschlag seit 29. April

Das Landratsamt Rottal-Inn möchte darüber informieren, dass seit Freitag, 29.04.2022 im Landkreis Rottal-Inn ein Energiezuschlag im Taxiverkehr gilt. Dies bedeutet, dass je angefangenem 15 Euro-Fahrpreisentgelt laut Fahrpreisanzeiger ein Zuschlag in Höhe von einem Euro erhoben wird. Dies gilt für alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet und außerhalb, sofern keine andere Vereinbarung vorab getroffen wurde und betrifft auch den Schülerverkehr sowie Kranken- und Behindertenfahrten.

Der Energiezuschlag ist eine Reaktion auf die stark gestiegenen Energiekosten. Damit soll den Taxiunternehmen in der Region schnell und unkompliziert entgegengekommen werden.