10.03.2021 - Vereinspauschale: Antragsfrist bis 6. April verlängert

Das Landratsamt Rottal-Inn möchte darauf hinweisen, dass die Antragsfrist für die Gewährung der Vereinspauschale 2021, die aufgrund der Corona Pandemie wie bereits im Vorjahr verdoppelt wird, bis zum 6. April 2021 verlängert wurde.

Sport- und Schützenvereine, die bisher noch keinen Antrag gestellt bzw. die Frist versäumt haben, haben nun die Möglichkeit ihre Anträge noch einzureichen. Die Antragsformulare können Sie bei Frau Helga Schill, Tel. 08561/20-552, helga.schill@rottal-inn.de anfordern oder auf der Landkreishomepage unter www.rottal-inn.de/vereinspauschale herunterladen. 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt und eine weitere Fristverlängerung in Ausnahme- oder Härtefällen nicht gestattet werden kann.