10.01.2022 - Verkürzte Quarantäne für Omikron-Kontaktpersonen

Im Kampf gegen die Omikron-Variante des Coronavirus müssen bekanntlich im Gegensatz zu den anderen Virusvarianten alle engen Kontaktpersonen eines mit Omikron Infizierten in Quarantäne. Eine Quarantänepflicht betrifft bei Omikron also anders als bei den übrigen Virusvarianten auch geimpfte und genesene Kontaktpersonen. Nach Vorgabe des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege werden nun jedoch die Regelungen für enge Kontaktpersonen zu Indexfällen mit der Variante Omikron angepasst. Im Klartext bedeutet dies, dass die betroffenen Kontaktpersonen zu Indexfällen mit Omikron nun auch nur noch 10 Tage (bisher 14) in Quarantäne müssen und an Tag 7 die Möglichkeit zur Freitestung haben. Voraussetzungen sind Symptomfreiheit und ein negativer Nukleinsäuretest oder Antigentest.

 

Die neue Regelung umfasst auch die bereits aktuell unter Quarantäne stehenden Personen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Kontaktermittlung melden (08561 / 20 – 497 oder kontaktermittlung@rottal-inn.de), die Quarantänezeiten werden dann entsprechend angepasst.