Das Landratsamt Rottal-Inn weist Geflügelhalter auf eine mögliche Infektionsgefahr hin: Bei Tieren eines fahrenden Geflügelhändlers aus Nordrhein-Westfalen ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Der Händler eines deutschlandweit agierenden Geflügelhofes verkaufte im Zeitraum vom 28.02.21 bis 23.03.21 Junghennen, vermutlich auch in Bayern. Da Verkäufe von Einzeltieren „aus dem Auto heraus“ erfolgten, sind sie über die bisherigen Kontaktermittlungen nicht nachzuverfolgen. Es ist also nicht auszuschließen, dass auch Geflügelhalter im Landkreis Rottal-Inn Tiere des Händlers erworben haben.
Das Landratsamt Rottal-Inn bittet daher dringend darum, dass Kunden, die bei einem fahrenden Händler aus Nordrhein-Westfalen innerhalb des betreffenden Zeitraums Tiere gekauft haben, sich beim Veterinäramt melden, unter Tel. 08561/20-408 oder E-Mail: veterinaeramt@rottal-inn.de.
In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt Rottal-Inn erneut darauf hin, dass aufgrund der Gefahr durch die Vogelgrippe nach wie vor Aufstallungspflicht herrscht.
Ab kommender Woche finden im Sozialamt Schulungen im Rahmen der umfassenden Softwareumstellung zum 1. Januar 2027 statt. Aufgrund dessen sind an gewissen Tagen einzelne Arbeitsbereiche nicht erreichbar - weder telefonisch noch persönlich.
Informationen finden Sie jederzeit auf den Seiten des Sozialamtes.
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