Egal ob Schildkröten, Schlangen, Papageien oder Geckos – mehr und mehr finden Tiere aus anderen Teilen der Welt ihren Weg auch zu uns in den Landkreis. Häufig jedoch ist ihr Überleben in der Heimat gefährdet und sie stehen daher unter dem Schutz internationaler Artenschutzabkommen.
Daher gelten für den Handel mit diesen Tieren und für ihre Haltung, egal ob in Zoos oder privat zu Hause, besondere Regeln. Sie müssen z.B. innerhalb von 4 Wochen nach Beginn der Haltung angemeldet werden. Jedes Tier erhält eine sog. CITES-Bescheinigung, gewissermaßen der Ausweis des Tieres mit Angaben zu Alter, Geschlecht, Herkunft, Standort, Wechsel der Halter und schließlich die Kennzeichnung (Fotodokumentation, Transponder). Nur für Tiere mit gültigem Herkunftsnachweis ist die legale Herkunft und Haltung sichergestellt.
Zu diesen Fragen beraten unsere Mitarbeiter. Sie stehen auch beim Verlust dieser Tiere als Ansprechpartner zur Verfügung.
Im November 2022 fand erneut die Konferenz der Staates des Washingtoner Artenschutzübereinkommens statt. Dabei haben sich zahlreiche Veränderungen - auch für die Halter der dort gelisteten Tierarten - ergeben. Diese neuen Bestimmungen gelten bereits ab 23.02.2023.
Genauere Informationen dazu finden Sie beim Bundesamt für Naturschutz.
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