Nicht alle Anlagen aus dem Bereich Tierhaltung, Nahrungsmittelindustrie und Biogasanlagen benötigen eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Wir beraten Sie daher zu konkreten rechtlichen Fragen:
Auch nach Fertigstellung und Inbetriebnahme werden die genehmigungsbedürftigen Anlagen in regelmäßigen Abständen von den Mitarbeitern des Landratsamtes überwacht und betreut, sowohl in rechtlichen Angelegenheiten als auch bei technischen Fragen.
So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Immissionsschutz
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Ab kommender Woche finden im Sozialamt Schulungen im Rahmen der umfassenden Softwareumstellung zum 1. Januar 2027 statt. Aufgrund dessen sind an gewissen Tagen einzelne Arbeitsbereiche nicht erreichbar - weder telefonisch noch persönlich.
Informationen finden Sie jederzeit auf den Seiten des Sozialamtes.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!