In Bayern findet gemäß Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) für Kinder in den zwei Jahren vor ihrer Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule auf Einladung des Gesundheitsamtes eine Schuleingangsuntersuchung (SEU) statt. Diese Untersuchung wird entweder als SEU im letzten Jahr vor Schulbeginn oder als reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) im vorletzten Jahr vor Schulbeginn durchgeführt.
Durch ihre gesetzliche Verpflichtung ist diese Untersuchung die einzige, die alle in Deutschland gemeldeten Kinder eines Jahrgangs erreicht. Damit bietet sie allen Kindern, unabhängig vom Sozial- und Migrationsstatus, die gleiche Möglichkeit, dass Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen erkannt werden und weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen veranlasst werden können. Im Rahmen dieser Untersuchung können auch Fragen der Eltern in Bezug auf die bevorstehende Einschulung geklärt und Unsicherheiten aus dem Weg geräumt werden. Sie ist damit nicht nur Verpflichtung, sondern für Eltern und Kinder eine große Chance.
Der Untersuchungsumfang ist deutlich erweitert, so dass Kinder mit Entwicklungsdefiziten leichter erkannt und einer entsprechenden Förderung zugeführt werden können. Durch den früheren Untersuchungszeitpunkt (im Jahr vor dem Vorschuljahr) steht für eventuell notwendige Therapien oder spezielle Förderung ein längerer Zeitraum bis zur Einschulung zur Verfügung, in dem sich die Kinder zudem in einem für Förderungen besonders empfänglichen Alter befinden. Die Entwicklung des Kindes kann dann im Folgejahr in einer zweiten Untersuchung – falls gewünscht – nochmals überprüft werden.
Die bayernweite Einführung der rSEU, die zukünftig die herkömmliche SEU ersetzen wird, bedarf aufgrund der hohen Zahlen an zu untersuchenden Kindern etwas Zeit, so dass in der Umstellungsphase nicht alle Kinder bereits nach der rSEU untersucht werden können, sondern ein Teil noch die herkömmliche SEU erhält.
Alle erhobenen Daten werden anonymisiert und zur weiteren statistischen Erfassung ohne Namen und Anschrift an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weitergeleitet. Somit können wichtige Erkenntnisse über den aktuellen Gesundheitszustand der Kinder in Bayern, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, gewonnen werden.
Eine Weitergabe an andere Stellen wie z. B. die Schule erfolgt nur, wenn ein Befund erhoben wird, der für die Unterrichtsgestaltung von Bedeutung ist (z. B. das Angewiesensein Ihres Kindes auf einen Rollstuhl). Wünschen die Eltern eine weitreichendere Information der Schule, so ist dies nur mit dem schriftlichen Einverständnis erlaubt.
Angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen sind zwar sehr selten, sie haben aber in der Regel schwere Folgen – oft schon im Kindesalter. Keine oder spät einsetzende Behandlung können schwere geistige und körperliche Behinderungen verursachen. Ziel ist es, Kinder mit diesen Erkrankungen sehr früh zu diagnostizieren. Damit verbessert sich die Chance, dass diese Kinder, trotz ihrer Krankheit, ein normales Leben führen können. Die Blutuntersuchung sollte nach Möglichkeit bei jedem Neugeborenen im Alter von 36 bis 72 Lebensstunden vorgenommen werden.
Eins von 1000 Kindern kommt in Deutschland mit einer schweren Hörstörung zur Welt. Je länger der Hörverlust verborgen bleibt, desto schwieriger wird es für das Kind, den Rückstand in der Sprachentwicklung aufzuholen. Die Untersuchung ist für das Baby völlig schmerzfrei und in keiner Weise belastend. Das Hörscreening sollte idealerweise um den dritten bis fünften Lebenstag oder aber vor der Entlassung aus der Geburts- bzw. Kinderklinik erfolgen. Die frühzeitige Untersuchung kann einem Kind dauerhafte Schäden ersparen.
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