Jugendhilfeplanung für Kindertagesbetreuung

Der Landkreis Rottal-Inn ist der öffentliche Träger der Jugendhilfe und trägt hierfür die Gesamt- und Planungsverantwortung nach § 79 SGB VIII. Im Rahmen dieser Verantwortlichkeit betreibt der Landkreis Rottal-Inn die Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII. Es soll der Bestand an Einrichtungen und Diensten ermittelt, der Bedarf festgestellt und zur Befriedigung notwendige Vorhaben geplant werden.

Der Landkreis Rottal-Inn trägt somit auch für die Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege die Gesamtverantwortung für die Planung.

Aufgabe der Gemeinden ist es, im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, dass die nach der Bedarfsfeststellung notwendigen Plätze rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung anerkennen.

 

 

Aufgabenbereiche:

  •  Bedarfsfeststellungen und Bedarfsermittlungen (z.B. Durchführung von Erhebungen) im Rahmen der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII für den Bereich der Kindertagesbetreuung
  • (Auf Wunsch) Unterstützung der Gemeinden bei der örtlichen Bedarfsplanung

 

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Renate Harlander
Zuständigkeit
KoJa; Jugendhilfeplanung
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