Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Bezüglich der Anmeldung zur Prüfung und dem Erlaubnisverfahren können Sie sich an die genannten Kontaktdaten des Fachbereichs Verwaltungsvollzug wenden. Weitere Informationen erhalten Sie im nachfolgenden Link zum BayernPortal.
Die nach dem Erlaubnisverfahren erforderliche Anzeige der Ausübung der Heilkunde ist am Gesundheitsamt des Landkreises Rottal-Inn einzureichen.
So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Verwaltungsvollzug
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen
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08561/20-437, -442
Telefax
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