Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Bezüglich der Anmeldung zur Prüfung und dem Erlaubnisverfahren können Sie sich an die genannten Kontaktdaten des Fachbereichs Verwaltungsvollzug wenden. Weitere Informationen erhalten Sie im nachfolgenden Link zum BayernPortal.
Die nach dem Erlaubnisverfahren erforderliche Anzeige der Ausübung der Heilkunde ist am Gesundheitsamt des Landkreises Rottal-Inn einzureichen.
So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Verwaltungsvollzug
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen
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08561/20-437, -442
Telefax
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Aufgrund von Blaualgen spricht das Gesundheitsamt Rottal-Inn eine Badewarnung für den Rottauensee in Postmünster aus.
Zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie Hunden wird bis auf Weiteres dringend vom Baden im Rottauensee abgeraten.
Die Badewarnung für den Badesee Gries bei Bad Birnbach bleibt ebenfalls bestehen.
Pressemitteilung vom 17.08.2026: Badewarnung für Stausee in Postmünster
Pressemitteilung vom 21.07.2026: Badewarnung für Badesee Gries in Bad Birnbach