Heilpraktikererlaubnis

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Bezüglich der Anmeldung zur Prüfung und dem Erlaubnisverfahren können Sie sich an die genannten Kontaktdaten des Fachbereichs Verwaltungsvollzug wenden. Weitere Informationen erhalten Sie im nachfolgenden Link zum BayernPortal.

Formulare und Anträge

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Heilkundeausübung

Die nach dem Erlaubnisverfahren erforderliche Anzeige der Ausübung der Heilkunde ist am Gesundheitsamt des Landkreises Rottal-Inn einzureichen. 

Kontakt Verwaltungsvollzug

So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Verwaltungsvollzug
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen


Telefon
08561/20-437, -442


Telefax
08561/20-190


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Kontakt Gesundheitsamt

So erreichen Sie uns

Besucheranschrift
Landratsamt Rottal-Inn
Gesundheitsamt
Am Griesberg 8 
84347 Pfarrkirchen

Postanschrift
Landratsamt Rottal-Inn
Gesundheitsamt
Ringstr. 4 - 7
84347 Pfarrkirchen


Telefon
08561/20-419


Telefax
08561/20-436


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