Sportförderung für Sport- und Schützenvereine

Sport- und Schützenvereine können für den Sportbetrieb (Vereinspauschale) eine Förderung beantragen. Mit dieser will der Freistaat Bayern diese Vereine in der Bewältigung ihrer vielfältigen und kostenintensiven Aufgaben unterstützen.

Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist der 01.03.2024.

Verwendungsnachweis des allgemeinen Energiepreiszuschusses für Sport- und Schützenvereine

Informationen und Ausfüllhinweise

Für Sport- und Schützenvereine, die im Jahr 2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss (in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023) erhalten haben, besteht die Verpflichtung, bis zum 30.04.2024 einen Verwendungsnachweis beim Landratsamt Rottal-Inn vorzulegen. Für die Vorlage der Verwendungsnachweise nutzen Sie bitte die bereitgestellten Informationen und Formulare.

"Mach mit – Tauch auf!": Schwimmförderung für Kinder

Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zur Bewegungsförderung

Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen. Daher wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ weitergeführt.

Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten zu Beginn des neuen Schul- bzw. Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“.

Die teilnahmeberechtigten Kinder erhalten den Gutschein zu Beginn des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/24 in ihrer Kindertageseinrichtung, schulvorbereitenden Einrichtung, Grund- oder Förderschule.

Formulare und Anträge

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